Ratgeber ·
Garantie oder Gewährleistung – was ist der Unterschied?
Fällt ein Haushaltsgerät in den ersten Jahren aus, gehen viele davon aus, dass die Garantie greift. Hinter Garantie und Gewährleistung stecken aber zwei verschiedene Dinge. Für Ihre Reparatur macht das einen Unterschied: wer zuständig ist, was abgedeckt ist und was Sie bereithalten sollten.
Garantie oder Gewährleistung: der Unterschied
Die Gewährleistung
- ist gesetzlich geregelt
- richtet sich gegen den Verkäufer, also den Händler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben
- gilt für Mängel, die schon bei der Übergabe angelegt waren, auch wenn sie sich erst später zeigen
- dauert bei neuen Geräten grundsätzlich zwei Jahre ab der Übergabe
- bleibt Sache des Händlers, auch wenn der Hersteller zusätzlich eine Garantie gibt
Zeigt sich ein Mangel im ersten Jahr nach der Übergabe, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe da war.
Die Garantie
- ist eine freiwillige Zusage, meist des Herstellers
- gilt so lange und in dem Umfang, wie es die Garantiebedingungen festlegen
- besteht zusätzlich zur Gewährleistung und schränkt Ihre Rechte gegenüber dem Händler nicht ein
Diese Angaben gelten für Privatkunden. Bei Käufen als Unternehmen gelten teils andere Regeln.
Das Gerät ist noch neu und fällt aus – an wen wenden Sie sich?
In den ersten Jahren können Gewährleistung und Garantie nebeneinander bestehen. Sie haben die Wahl: Einen Mangel, der schon beim Kauf vorhanden war, können Sie kostenlos bei Ihrem Händler geltend machen – auch die Prüfung kostet dort nichts.
Gibt der Hersteller eine Garantie und betreuen wir die Marke, können Sie die Reparatur auch bei uns anmelden. Damit erteilen Sie uns einen Reparaturauftrag. Anhand des Kaufbelegs prüfen wir, ob die Garantie noch läuft. Liegt ein Garantiefall vor, klären wir die Abwicklung mit dem Hersteller. Liegt kein Garantiefall vor, gilt unsere Preisliste.
Gewährleistung: Ihr Händler ist zuständig
Die Gewährleistung ist Sache des Verkäufers. Hat Ihr Gerät einen Mangel, der schon bei der Übergabe angelegt war, ist Ihr Händler der Ansprechpartner. Sie können zunächst eine Reparatur oder einen Austausch verlangen und dabei grundsätzlich selbst wählen. Für Sie ist beides kostenlos. Der Händler muss den Mangel innerhalb angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie beheben. Gelingt das nicht, können Sie den Preis mindern oder – außer bei geringfügigen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
Gehörte der Anschluss oder Einbau zum Kauf, haftet der Händler auch für Mängel, die dabei durch unsachgemäße Arbeit am Gerät entstanden sind. Dasselbe gilt, wenn Sie das Gerät selbst angeschlossen haben und ein Fehler in der mitgelieferten Anleitung schuld war. Wenden Sie sich dann an Ihren Händler.
Garantie: der Hersteller und seine Bedingungen
Viele Hersteller geben auf ihre Haushaltsgeräte eine Garantie. Was sie umfasst und wie lange sie gilt, steht in den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Sie liegen meist den Geräteunterlagen bei.
Als autorisierter Servicepartner wickeln wir Garantiefälle direkt mit dem Hersteller ab. Sie müssen sich also nicht selbst an ihn wenden. Welche Marken wir betreuen, sehen Sie in unserer Markenliste von A bis Z.
Wann ein Einsatz in der Garantiezeit etwas kostet
Nicht jeder Einsatz in der Garantiezeit ist ein Garantiefall. Typischerweise nicht abgedeckt sind:
- Verschleißteile und leicht zerbrechliche Teile, etwa Leuchtmittel, Kohlebürsten, Glas- oder Kunststoffteile
- optische Mängel, die den Gebrauch nicht beeinträchtigen, etwa Kratzer
- Ursachen außerhalb des Geräts, etwa ein fehlerhafter Anschluss, ein Fehler in der Hausinstallation oder ein zugedrehter Wasserhahn
- Schäden durch das Wasser, etwa Kalkablagerungen, Rost oder Korrosion
- Schäden, die durch eine Reparatur durch nicht autorisierte Personen oder durch Teile entstanden sind, die keine Originalteile sind
Maßgeblich sind immer die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Stellt sich beim Einsatz heraus, dass kein Garantiefall vorliegt, verrechnen wir nach unserer Preisliste. Auf mögliche Kosten weisen wir Sie schon bei der Anmeldung hin. Ihre Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler bleiben davon unberührt.
Löst im Haus der FI-Schalter oder eine Sicherung aus, lohnt sich vor der Anmeldung ein Blick in unseren Ratgeber Der FI-Schalter fällt – liegt es am Gerät?
Garantieverlängerung und Geräteversicherung
Haben Sie beim Kauf eine Garantieverlängerung oder eine Versicherung für das Gerät abgeschlossen, gelten dafür eigene Bedingungen. Bewahren Sie die Unterlagen gemeinsam mit der Rechnung auf. Wer sein Gerät über die Herstellergarantie hinaus absichern möchte, findet Informationen auf unserer Seite zur Geräteversicherung.
Was Sie für die Anmeldung bereithalten
- Kaufbeleg: Rechnung oder Kassabon. Er zeigt, wann und wo Sie das Gerät gekauft haben. Bei der Online-Anmeldung können Sie ihn gleich hochladen.
- Typenschild: Modell- und Seriennummer, am besten als Foto. Wo es sitzt, lesen Sie in Wo finde ich das Typenschild?
Wie es nach der Anmeldung weitergeht, erklären wir unter Reparatur angemeldet – wie geht es weiter?
