Rechtliches
Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit, Stand 30. September 2026.
Unser Anspruch
Als Kleinstunternehmen ist die schiener technik GmbH von den Verpflichtungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) für Dienstleistungen ausgenommen. Wir geben diese Erklärung freiwillig ab und orientieren uns an den Anforderungen des BaFG und der EN 301 549, weil unsere Website und die Online-Reparaturannahme für alle nutzbar sein sollen.
Das gilt auch für die Nutzung mit Screenreader, nur mit der Tastatur, mit Vergrößerung oder großer Schrift. Diese Erklärung beschreibt, wie weit uns das gelingt, wo es noch Einschränkungen gibt und wie Sie uns erreichen, wenn etwas nicht funktioniert.
Wofür diese Erklärung gilt
Für die Website www.schienertechnik.net einschließlich der Online-Reparaturannahme. Über sie melden Sie die Reparatur eines Haushaltsgeräts an: Sie beschreiben Gerät und Fehler, auf Wunsch mit Fotos, und hinterlassen Ihre Kontaktdaten. Die Anmeldung ist unverbindlich – wir melden uns danach bei Ihnen und vereinbaren den Termin. Dieselbe Reparatur können Sie jederzeit auch telefonisch, per E-Mail oder persönlich an unserem Firmensitz anmelden (siehe unten).
Stand der Vereinbarkeit
Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die für Websites die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA übernimmt; wo es ohne Weiteres möglich war, haben wir auch Anforderungen der WCAG 2.2 umgesetzt. Die Website und die Online-Reparaturannahme sind mit diesen Anforderungenweitgehend vereinbar. Die bekannten Einschränkungen stehen unten.
Was wir dafür tun
- Alle Seiten und Formulare lassen sich vollständig mit der Tastatur bedienen; der Fokus ist deutlich sichtbar. Ein Link „Zum Inhalt springen“ überspringt die Navigation.
- Klare Überschriften-Struktur, Beschriftungen an allen Eingabefeldern, Sprache der Seiten ausgezeichnet.
- Fotos, Zeichnungen und Karten haben Textalternativen; die Informationen der Karten (Servicegebiet, Anfahrt) stehen zusätzlich im Text.
- Ausreichende Kontraste; Links im Fließtext sind unterstrichen, nicht nur farbig.
- Die Seiten lassen sich auf 200 % vergrößern und mit großer Systemschrift auch auf schmalen Handys ohne waagrechtes Scrollen lesen.
- Bewegte Elemente lassen sich anhalten und bleiben still, wenn Ihr Gerät „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat.
- Keine Zeitlimits. Fehler im Formular werden mit Text und Symbol erklärt, der Fokus springt zum ersten Feld, das noch fehlt.
- Die Online-Reparaturannahme gibt es auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Serbisch.
Bekannte Einschränkungen
- Die Online-Reparaturannahme gibt es auch auf Englisch, Türkisch und Serbisch. Diese Übersetzungen sind maschinell erstellt und noch nicht von Muttersprachlern geprüft.
- Die Bestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail kommt immer auf Deutsch.
- Adressvorschläge und das Auslesen des Typenschilds sind Hilfen. Sie können alle Angaben auch selbst eintippen.
Wenn Ihnen die Online-Anmeldung Schwierigkeiten macht, nehmen wir Ihre Reparatur gern telefonisch oder per E-Mail entgegen.
Das Muster-Widerrufsformular (PDF) ist mit Textstruktur ausgezeichnet. Wenn Sie es nicht nutzen können, schreiben Sie uns Ihren Widerruf einfach per E-Mail.
Wie wir geprüft haben
Selbstbewertung am 29. September 2026: automatische Prüfung aller Seiten nach WCAG 2.1 und 2.2 (Stufe AA) in Handy- und Desktop-Breite, auch mit geöffnetem Menü und Cookie-Hinweis, dazu Tests nur mit der Tastatur und mit großer Browserschrift. Die Online-Reparaturannahme haben wir zusätzlich in allen Schritten geprüft, auch mit hochgeladenen Fotos, offenen Adressvorschlägen und Fehlermeldungen. Ein Test mit Screenreadern wie NVDA oder VoiceOver steht noch aus, eine Prüfung durch eine externe Stelle hat nicht stattgefunden.
Barriere melden, Kontakt
Ist Ihnen etwas aufgefallen, oder brauchen Sie Inhalte in einer anderen Form? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – wir kümmern uns darum und melden uns bei Ihnen.
schiener technik GmbH
Fladnitzerweg 30, 2070 Retz
Telefon: 02942 / 28175
E-Mail: service@schienertechnik.net
Öffnungszeiten und Anfahrt: Kontakt
Beschwerde
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachung für digitale Barrierefreiheit wenden: das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice). Kontakt und Formular: Kontakt für Hinweisgeber:innen nach dem Barrierefreiheitsgesetz.
Erstellt am 29. September 2026, zuletzt geändert am 30. September 2026.
