Zum Inhalt springen
schiener technik GmbH – Haushaltsgeräte-Reparatur

Preise

Preise für Reparatur und Kundendienst

Was eine Reparatur kostet, wenn kein Garantiefall vorliegt: alle Verrechnungssätze auf einen Blick – dazu das Preisblatt zum Herunterladen.

Auf einen Blick

Bearbeitungspauschale
einmalig je Auftrag39,60 €
Arbeitszeit
je angefangene Viertelstunde39,60 €
Fahrtpauschale
je Auftrag, nach Zone31,20 € bis 117,60 €

Alle Beträge inkl. 20 % USt. Übernimmt der Hersteller die Reparatur im Rahmen seiner Garantie, ist sie für Sie kostenfrei.

Alle Verrechnungssätze

gültig ab 1. Jänner 2026

Verrechnungssätze Kundendienst

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive 20 % Umsatzsteuer (Nettobeträge in Klammern). Übernimmt der Hersteller die Reparatur im Rahmen seiner Garantie, ist sie für Sie kostenfrei. Liegt kein Garantiefall vor – etwa bei Ursachen außerhalb des Geräts, bei Bedienfehlern oder nach Ablauf der Garantie –, verrechnen wir nach den folgenden Sätzen. Darauf weisen wir Sie bereits bei der Auftragsannahme hin. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben, bleiben davon unberührt. Sie haben die Wahl: Einen Mangel, der schon beim Kauf vorhanden war, können Sie kostenlos bei Ihrem Händler geltend machen – auch die Prüfung kostet dort nichts. Melden Sie die Reparatur bei uns an, beauftragen Sie uns; liegt kein Garantiefall vor, gilt unsere Preisliste. Maßgeblich ist die bei Auftragserteilung gültige Preisliste.

Wann kostet ein Einsatz in der Garantiezeit etwas?

Was die Herstellergarantie umfasst, legt der Hersteller in seinen Garantiebedingungen fest. Typischerweise nicht abgedeckt sind:

  • Verschleißteile und leicht zerbrechliche Teile, etwa Leuchtmittel, Keilriemen, Kohlebürsten, Glas- oder Kunststoffteile
  • optische Mängel, die den Gebrauch nicht beeinträchtigen, etwa Kratzer oder Farbunterschiede
  • Schäden durch falsche Bedienung, fehlende Pflege oder Wartung oder einen fehlerhaften Anschluss oder Einbau, etwa eine falsche Netzspannung oder zu wenig Belüftung
  • Schäden durch einen ungeeigneten Aufstellungsort
  • Schäden durch das Wasser, etwa Kalkablagerungen, Rost oder Korrosion
  • Schäden, die durch eine Reparatur durch nicht autorisierte Personen oder durch Ersatz- und Zubehörteile entstanden sind, die keine Originalteile sind

Stellt sich beim Einsatz heraus, dass ein solcher Fall vorliegt, verrechnen wir nach dieser Preisliste. Ob Ihr Fall unter die Garantie fällt, entscheidet der Hersteller nach seinen Garantiebedingungen – wir prüfen das für Sie und sagen Ihnen das Ergebnis, bevor weitere Kosten entstehen. Maßgeblich sind die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.

Mehr dazu im Ratgeber: Garantie oder Gewährleistung – was ist der Unterschied?

Fahrtpauschale

Fahrtpauschale für Ihre Adresse

Die Fahrtpauschale richtet sich nach der Fahrstrecke der schnellsten Route laut Google Maps von unserem Standort in Retz zu Ihnen, gestaffelt in vier Zonen. Geben Sie die Adresse ein, an der das Gerät steht: Sie sehen Ihre Zone, die Fahrtpauschale und den Mindestbetrag eines Auftrags mit Einsatz bei Ihnen vor Ort.

Alle Zonen stehen auch in der Tabelle zur Fahrtpauschale.

Ihre Adresse verwenden wir nur für diese Berechnung und speichern sie nicht dauerhaft – mehr dazu im Datenschutz.

Preisliste

Die Verrechnungssätze im Einzelnen

Alle Beträge inkl. 20 % USt, Nettobeträge in Klammern. Sie gelten, wenn kein Garantiefall vorliegt – die Fahrtpauschale für einen geplatzten Termin auch im Garantiefall.

Bearbeitungspauschale

39,60 €(33,00 € netto)einmalig je Auftrag

Deckt die Bearbeitung Ihres Auftrags außerhalb des Technikereinsatzes ab: Erfassung des Auftrags, Prüfung der Garantieberechtigung in den Herstellersystemen, Anlage im Abwicklungssystem, Vorabklärung und Kommissionierung möglicher Ersatzteile, Tourenplanung, Terminvereinbarung sowie Abrechnung und Garantieabwicklung. Sie fällt je Auftrag einmal an, unabhängig davon, ob der Einsatz bei Ihnen vor Ort oder in unserer Werkstätte stattfindet, und auch dann, wenn für den Einbau eines Ersatzteils ein zweiter Termin nötig ist.

Arbeitszeit des Technikers

39,60 €(33,00 € netto)je angefangene Viertelstunde

Stundensätze Werkstätte und Außendienst

Bearbeitungspauschale (einmalig je Auftrag)
39,60 €(33,00 € netto)
Arbeitszeit, Mindestverrechnung 15 min
39,60 €(33,00 € netto)
Weitere Arbeitszeit je angefangene 15 min
39,60 €(33,00 € netto)
Stundensatz
158,40 €(132,00 € netto)

Verrechnet wird die Zeit des Technikers am Gerät in Einheiten zu 15 Minuten, mindestens eine Einheit je Einsatz. Dazu zählen Fehlersuche und -eingrenzung ebenso wie die Reparatur selbst und die abschließende Funktionsprüfung. Eine rasche Diagnose ist Ergebnis von Erfahrung und Vorbereitung — sie verkürzt die verrechnete Zeit, sie erhöht sie nicht. Der Stundensatz beträgt EUR 158,40 (132,00 netto).

Fahrtpauschale

31,20 € bis 117,60 €(26,00 € bis 98,00 € netto)je Auftrag, nach Zone

Fahrtpauschale je Auftrag, nach der Fahrstrecke ab Retz

Zone 0 bis 1 km
Fahrtpauschale31,20 €(26,00 € netto)
Mindestbetrag110,40 €
Zone I bis 15 km
Fahrtpauschale60,60 €(50,50 € netto)
Mindestbetrag139,80 €
Zone II bis 50 km
Fahrtpauschale100,80 €(84,00 € netto)
Mindestbetrag180,00 €
Zone III über 50 km
Fahrtpauschale117,60 €(98,00 € netto)
Mindestbetrag196,80 €

Mindestbetrag eines Auftrags mit Einsatz bei Ihnen vor Ort: Bearbeitungspauschale, eine Viertelstunde Arbeitszeit und Fahrtpauschale – zuzüglich weiterer Arbeitszeit und Material. Übernimmt der Hersteller die Reparatur im Rahmen seiner Garantie, entfällt der Betrag.

Fahrtpauschale für Ihre Adresse berechnen

Die Fahrtpauschale deckt An- und Rückfahrt des Technikers samt Fahrzeug- und Werkzeugausstattung ab. Sie richtet sich nach der Fahrstrecke der schnellsten Route laut Google Maps von unserem Standort in Retz zu Ihnen, gestaffelt in vier Zonen. Innerhalb einer Zone zahlen alle Kunden denselben Betrag — unabhängig davon, welche Strecke der Techniker im Einzelfall tatsächlich zurücklegt. Die Pauschale fällt je Auftrag einmal an, auch wenn für den Einbau eines Ersatzteils ein zweiter Termin nötig ist. Eine weitere Anfahrt verrechnen wir nur, wenn Angaben, die wir von Ihnen für die Erledigung des Auftrags erbeten haben, gefehlt haben oder nicht gestimmt haben, wenn trotz zugesagtem Termin niemand anzutreffen oder kein Zugang zum Gerät möglich war, wenn ein Termin nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt wurde (Wochenenden und Feiertage zählen nicht mit) oder wenn Sie eine Abholung oder Zustellung vereinbaren. Verrechnet wird dann die Fahrtpauschale Ihrer Zone, sonst nichts – bei Abholung oder Zustellung zusätzlich die Arbeitszeit –, auch wenn die Reparatur selbst unter die Garantie fällt.

Ersatzteile und Material

Material

Ersatzteile
nach gültiger Ersatzteilpreisliste
Kleinmaterial
12,00 €(10,00 € netto)

Ersatzteile verrechnen wir nach der jeweils gültigen Ersatzteilpreisliste des Herstellers. Kleinmaterial (EUR 12,00) umfasst Verbrauchsmaterial wie Schrauben, Klemmen, Dichtmasse oder Kabelbinder, das nicht einzeln erfasst wird.

Unverbindlicher Kostenvoranschlag

40,00 €(33,33 € netto)wird bei Beauftragung angerechnet

Richtwert am Telefon, kostenlos und unverbindlich: 02942 / 28175

Mit der von uns vermittelten Geräteversicherung (WERTGARANTIE Komplettschutz) abgedeckt: Kosten für Kostenvoranschläge bis 85 € je Voranschlag. Mehr zur Geräteversicherung

Einen Richtwert nennen wir Ihnen gerne telefonisch, kostenlos und unverbindlich. Für einen schriftlichen, unverbindlichen Kostenvoranschlag verrechnen wir EUR 40,00. Beauftragen Sie anschließend die Reparatur, rechnen wir diesen Betrag auf die Reparaturkosten an. Lässt sich der Kostenvoranschlag nur nach einem Besuch bei Ihnen vor Ort erstellen, verrechnen wir statt der Pauschale den Aufwand dieses Besuchs nach dieser Preisliste: Bearbeitungspauschale, Fahrtpauschale und die Arbeitszeit der Fehlersuche. Beauftragen Sie anschließend die Reparatur, fallen Bearbeitungs- und Fahrtpauschale nicht noch einmal an; nur die Arbeitszeit der Fehlersuche wird nicht auf die Reparatur angerechnet. Auf die Kostenpflicht eines Kostenvoranschlags weisen wir Sie vor der Beauftragung hin. Zeichnet sich eine Überschreitung des Kostenvoranschlags um mehr als 15 % ab, verständigen wir Sie und arbeiten erst mit Ihrer Zustimmung weiter. Ist Ihr Gerät versichert, fragen Sie dort nach: Versicherungen übernehmen oft auch die Kosten eines Kostenvoranschlags.

Lagergebühr

10,00 €(8,33 € netto)je angefangener Woche, ab der dritten Woche

Ist Ihr Gerät in unserer Werkstätte geprüft oder fertiggestellt, verständigen wir Sie, dass es abholbereit ist bzw. zugestellt werden kann. Wird das Gerät innerhalb von zwei Wochen nach dieser Verständigung weder abgeholt noch die Zustellung vereinbart — oder wird eine angebotene Reparatur nicht angenommen und das Gerät nicht zurückgenommen —, verrechnen wir ab der dritten Woche eine Lagergebühr von EUR 10,00 je angefangener Woche. Diese Regelung ist Bestandteil der Service- und Übernahmebestätigung, die Sie bei der Übernahme des Geräts unterzeichnen.

Stand: gültig ab 1. Jänner 2026. Maßgeblich ist die bei Auftragserteilung gültige Preisliste. Preisblatt als PDF (141 KB)

Fragen & Antworten

Fragen zu den Kosten

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 02942 / 28175

Muss ich im Garantiefall etwas bezahlen?
Nein. Übernimmt der Hersteller die Reparatur im Rahmen seiner Garantie, ist sie für Sie kostenfrei. Liegt kein Garantiefall vor – etwa bei Ursachen außerhalb des Geräts, bei Bedienfehlern oder nach Ablauf der Garantie –, verrechnen wir nach dieser Preisliste. Darauf weisen wir Sie bereits bei der Auftragsannahme hin. Platzt ein Termin, weil niemand anzutreffen war oder er zu spät abgesagt wurde, verrechnen wir die Fahrtpauschale auch im Garantiefall.
Garantie oder Gewährleistung – wer ist zuständig?
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und richtet sich gegen den Verkäufer, also Ihren Händler. Sie gilt für Mängel, die schon bei der Übergabe vorhanden waren, bei neuen Geräten grundsätzlich zwei Jahre lang. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage, meist des Herstellers; Dauer und Umfang stehen in seinen Garantiebedingungen. Beides kann nebeneinander bestehen, die Herstellergarantie schränkt Ihre Rechte gegenüber dem Händler nicht ein. Als autorisierter Servicepartner wickeln wir Garantiefälle direkt mit dem Hersteller ab – Sie müssen sich nicht selbst an ihn wenden.
Wonach richtet sich die Zone der Fahrtpauschale?
Die Fahrtpauschale richtet sich nach der Fahrstrecke der schnellsten Route laut Google Maps von unserem Standort in Retz zu Ihnen, gestaffelt in vier Zonen: Zone 0 bis 1 km, Zone I bis 15 km, Zone II bis 50 km, Zone III über 50 km. Innerhalb einer Zone zahlen alle Kunden denselben Betrag – unabhängig davon, welche Strecke der Techniker im Einzelfall tatsächlich zurücklegt.
Was kostet ein Auftrag mit Einsatz bei Ihnen vor Ort mindestens?
Für einen Auftrag mit Einsatz bei Ihnen vor Ort fallen mindestens die Bearbeitungspauschale (39,60 €), eine Viertelstunde Arbeitszeit (39,60 €) und die Fahrtpauschale Ihrer Zone an – zusammen 110,40 € bis 196,80 € inklusive Umsatzsteuer, zuzüglich weiterer Arbeitszeit und Material. Übernimmt der Hersteller die Reparatur im Rahmen seiner Garantie, entfällt der Betrag.
Was kostet ein Kostenvoranschlag?
Einen Richtwert nennen wir Ihnen gerne telefonisch, kostenlos und unverbindlich. Ein schriftlicher, unverbindlicher Kostenvoranschlag kostet 40,00 € inklusive Umsatzsteuer. Beauftragen Sie anschließend die Reparatur, rechnen wir diesen Betrag auf die Reparaturkosten an. Lässt sich der Kostenvoranschlag nur nach einem Besuch bei Ihnen vor Ort erstellen, verrechnen wir statt der Pauschale den Aufwand dieses Besuchs nach dieser Preisliste: Bearbeitungspauschale, Fahrtpauschale und die Arbeitszeit der Fehlersuche. Beauftragen Sie anschließend die Reparatur, fallen Bearbeitungs- und Fahrtpauschale nicht noch einmal an; nur die Arbeitszeit der Fehlersuche wird nicht auf die Reparatur angerechnet. Zeichnet sich eine Überschreitung des Kostenvoranschlags um mehr als 15 % ab, verständigen wir Sie, bevor wir weiterarbeiten. Ist Ihr Gerät versichert, fragen Sie dort nach: Versicherungen übernehmen oft auch die Kosten eines Kostenvoranschlags.
Fällt die Fahrtpauschale beim zweiten Termin noch einmal an?
Nein. Die Fahrtpauschale fällt je Auftrag einmal an, auch wenn für den Einbau eines Ersatzteils ein zweiter Termin nötig ist. Eine weitere Anfahrt verrechnen wir nur, wenn Angaben, die wir von Ihnen für die Erledigung des Auftrags erbeten haben, gefehlt haben oder nicht gestimmt haben, wenn trotz zugesagtem Termin niemand anzutreffen war oder kein Zugang zum Gerät möglich war, wenn ein Termin nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt wurde (Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht mit) oder wenn Sie mit uns eine Abholung oder Zustellung vereinbaren. Verrechnet wird in diesen Fällen die Fahrtpauschale Ihrer Zone, sonst nichts; bei Abholung oder Zustellung zusätzlich die Arbeitszeit. Das gilt auch, wenn die Reparatur selbst unter die Garantie fällt. Die Bearbeitungspauschale fällt je Auftrag nur einmal an.

Reparatur anmelden

Reparatur anmelden

Melden Sie Ihr Gerät online an oder rufen Sie uns an – Fragen zu den Kosten beantworten wir gern am Telefon.

Online anmelden

Rund um die Uhr, in wenigen Minuten: Gerät, Marke und Fehlerbild angeben – wir melden uns und vereinbaren einen Termin mit Ihnen.

Anrufen

BürozeitenMo⁠–⁠Do 8⁠–⁠16 Uhr · Fr 8⁠–⁠12 UhrHebt im Büro niemand ab, nimmt Lena, unsere KI-Telefonassistentin, Ihren Auftrag auf – rund um die Uhr.Rufen Sie trotzdem an: Lena, unsere KI-Telefonassistentin, nimmt Ihren Auftrag rund um die Uhr auf. Sobald das Büro wieder besetzt ist, melden wir uns bei Ihnen.Besetzt? Dann übernimmt Lena, unsere KI-Telefonassistentin, und nimmt Ihren Auftrag auf.
Anrufen: 02942 / 28175Anmelden