- Muss ich im Garantiefall etwas bezahlen?
- Nein. Übernimmt der Hersteller die Reparatur im Rahmen seiner Garantie, ist sie für Sie kostenfrei. Liegt kein Garantiefall vor – etwa bei Ursachen außerhalb des Geräts, bei Bedienfehlern oder nach Ablauf der Garantie –, verrechnen wir nach dieser Preisliste. Darauf weisen wir Sie bereits bei der Auftragsannahme hin. Platzt ein Termin, weil niemand anzutreffen war oder er zu spät abgesagt wurde, verrechnen wir die Fahrtpauschale auch im Garantiefall.
- Garantie oder Gewährleistung – wer ist zuständig?
- Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und richtet sich gegen den Verkäufer, also Ihren Händler. Sie gilt für Mängel, die schon bei der Übergabe vorhanden waren, bei neuen Geräten grundsätzlich zwei Jahre lang. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage, meist des Herstellers; Dauer und Umfang stehen in seinen Garantiebedingungen. Beides kann nebeneinander bestehen, die Herstellergarantie schränkt Ihre Rechte gegenüber dem Händler nicht ein. Als autorisierter Servicepartner wickeln wir Garantiefälle direkt mit dem Hersteller ab – Sie müssen sich nicht selbst an ihn wenden.
- Wonach richtet sich die Zone der Fahrtpauschale?
- Die Fahrtpauschale richtet sich nach der Fahrstrecke der schnellsten Route laut Google Maps von unserem Standort in Retz zu Ihnen, gestaffelt in vier Zonen: Zone 0 bis 1 km, Zone I bis 15 km, Zone II bis 50 km, Zone III über 50 km. Innerhalb einer Zone zahlen alle Kunden denselben Betrag – unabhängig davon, welche Strecke der Techniker im Einzelfall tatsächlich zurücklegt.
- Was kostet ein Auftrag mit Einsatz bei Ihnen vor Ort mindestens?
- Für einen Auftrag mit Einsatz bei Ihnen vor Ort fallen mindestens die Bearbeitungspauschale (39,60 €), eine Viertelstunde Arbeitszeit (39,60 €) und die Fahrtpauschale Ihrer Zone an – zusammen 110,40 € bis 196,80 € inklusive Umsatzsteuer, zuzüglich weiterer Arbeitszeit und Material. Übernimmt der Hersteller die Reparatur im Rahmen seiner Garantie, entfällt der Betrag.
- Was kostet ein Kostenvoranschlag?
- Einen Richtwert nennen wir Ihnen gerne telefonisch, kostenlos und unverbindlich. Ein schriftlicher, unverbindlicher Kostenvoranschlag kostet 40,00 € inklusive Umsatzsteuer. Beauftragen Sie anschließend die Reparatur, rechnen wir diesen Betrag auf die Reparaturkosten an. Lässt sich der Kostenvoranschlag nur nach einem Besuch bei Ihnen vor Ort erstellen, verrechnen wir statt der Pauschale den Aufwand dieses Besuchs nach dieser Preisliste: Bearbeitungspauschale, Fahrtpauschale und die Arbeitszeit der Fehlersuche. Beauftragen Sie anschließend die Reparatur, fallen Bearbeitungs- und Fahrtpauschale nicht noch einmal an; nur die Arbeitszeit der Fehlersuche wird nicht auf die Reparatur angerechnet. Zeichnet sich eine Überschreitung des Kostenvoranschlags um mehr als 15 % ab, verständigen wir Sie, bevor wir weiterarbeiten. Ist Ihr Gerät versichert, fragen Sie dort nach: Versicherungen übernehmen oft auch die Kosten eines Kostenvoranschlags.
- Fällt die Fahrtpauschale beim zweiten Termin noch einmal an?
- Nein. Die Fahrtpauschale fällt je Auftrag einmal an, auch wenn für den Einbau eines Ersatzteils ein zweiter Termin nötig ist. Eine weitere Anfahrt verrechnen wir nur, wenn Angaben, die wir von Ihnen für die Erledigung des Auftrags erbeten haben, gefehlt haben oder nicht gestimmt haben, wenn trotz zugesagtem Termin niemand anzutreffen war oder kein Zugang zum Gerät möglich war, wenn ein Termin nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt wurde (Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht mit) oder wenn Sie mit uns eine Abholung oder Zustellung vereinbaren. Verrechnet wird in diesen Fällen die Fahrtpauschale Ihrer Zone, sonst nichts; bei Abholung oder Zustellung zusätzlich die Arbeitszeit. Das gilt auch, wenn die Reparatur selbst unter die Garantie fällt. Die Bearbeitungspauschale fällt je Auftrag nur einmal an.