Ratgeber ·
Geräte-Retter-Prämie – so nutzen Sie die Förderung bei Ihrer Reparatur
Wer ein defektes Haushaltsgerät reparieren lässt, bekommt mit der Geräte-Retter-Prämie die Hälfte der Kosten zurück, höchstens 130 Euro pro Reparatur. Die Förderung kommt vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft. Die schiener technik GmbH ist teilnehmender Partnerbetrieb. Hier lesen Sie, wie es bei uns abläuft und worauf Sie achten sollten.
Nach unserem Stand läuft die Förderaktion bis Ende 2026. Den aktuellen Stand finden Sie auf der offiziellen Programmseite geräte-retter-prämie.at.
Was gefördert wird
- 50 % der Bruttokosten, höchstens 130 Euro pro Reparatur, Service oder Wartung.
- Ein Kostenvoranschlag wird ebenfalls mit 50 % gefördert, höchstens mit 30 Euro. Folgt die Reparatur, muss sie beim selben Betrieb erfolgen. Kostenvoranschlag und Reparatur zusammen werden mit höchstens 130 Euro gefördert.
- Zu den förderfähigen Kosten zählen die Arbeitszeit einschließlich Anfahrt, das Material und die Versandkosten für bestellte Ersatzteile.
- Der Betrag wird auf ganze Euro abgerundet. Die Förderstelle nennt als Beispiel: Kostet eine Reparatur 111 Euro, beträgt die Förderung 55 Euro. Kostet sie 300 Euro, sind es 130 Euro.
Welche Geräte? Gefördert werden Elektrogeräte, die in privaten Haushalten üblich sind und auf der offiziellen Geräteliste stehen. Alle Gerätearten, die wir reparieren, sind dabei: Geschirrspüler, Waschmaschine und Waschtrockner, Wäschetrockner, Kühl- und Gefriergeräte, Backofen, Herd und Dampfgarer, Kochfeld, Dunstabzugshaube, Mikrowelle und Kaffeevollautomat.
Wer? Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich, für ein Gerät in ihrem Eigentum. Geliehene oder gemietete Geräte sind ausgenommen.
Wann es keine Förderung gibt
- Wenn für das Gerät noch ein Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung besteht. Dann läuft die Reparatur über diesen Anspruch. Das klären wir bei der Anmeldung mit Ihnen.
- Wenn eine Versicherung oder ein anderer Dritter für den Schaden aufkommt.
- Für den Neukauf oder den Tausch gegen ein anderes Gerät.
- Für Service oder Wartung, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
So läuft es bei uns ab
- Reparatur anmelden. Melden Sie Ihr Gerät wie gewohnt online oder telefonisch an. Schreiben Sie bei der Online-Anmeldung unter „Anmerkungen“ dazu, dass Sie die Geräte-Retter-Prämie nutzen möchten, oder sagen Sie es am Telefon.
- Bon erstellen. Den Geräte-Retter-Bon erstellen Sie selbst auf der Programmseite. Dafür brauchen Sie Vor- und Nachnamen, so wie sie auf dem Meldezettel stehen, Geburtsdatum, Meldeadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und die IBAN Ihres Kontos. Der Bon gilt drei Wochen ab Erstellung. Er wird beim Bezahlen vorgelegt. Erstellen Sie ihn deshalb am besten erst, wenn der Reparaturtermin feststeht.
- Bezahlen und Bon vorlegen. Sie bezahlen den gesamten Rechnungsbetrag und zeigen dabei den Bon, ausgedruckt oder am Handy. Wir prüfen ihn über den QR-Code oder die Bon-Nummer.
- Förderung aufs Konto. Wir reichen die Rechnung bei der Abwicklungsstelle ein. Die Förderung wird auf das Konto überwiesen, das Sie beim Bon angegeben haben. Anträge, die bis zum 15. eines Monats eingereicht sind, werden laut Förderstelle im Folgemonat ausgezahlt. Sie bekommen dazu eine E-Mail. Bewahren Sie die Rechnung mindestens zehn Jahre auf.
Braucht es ein Ersatzteil? Dann kann die Reparatur länger dauern als die drei Wochen, die der Bon gilt. Das ist kein Problem: Ist der Bon abgelaufen, erstellen Sie einfach einen neuen und legen diesen beim Bezahlen vor.
Pro Gerät ein Bon
Ein Bon gilt für ein Gerät, also für eine Reparatur und gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag. Sind zwei Geräte defekt, melden Sie bitte jedes einzeln an. Dann gibt es auch zwei Rechnungen und zwei Bons. Einen neuen Bon können Sie erstellen, sobald der vorige eingelöst oder abgelaufen ist. Wie es nach der Anmeldung weitergeht, lesen Sie im Beitrag Reparatur angemeldet – wie geht es weiter?.
Was Sie für die Anmeldung bereithalten
- Typenschild: Modell-, Produkt- und Seriennummer. Wo Sie es finden, erklärt der Beitrag Wo finde ich das Typenschild?
- Kaufdatum, am besten mit Rechnung: Daran sehen wir, ob noch Garantie besteht.
- Fehlerbeschreibung und, falls angezeigt, den Fehlercode
- den Hinweis, dass Sie die Geräte-Retter-Prämie nutzen möchten
Welche Geräte wir reparieren, sehen Sie in der Übersicht Reparatur von Haushaltsgeräten, zum Beispiel bei der Waschmaschinen-Reparatur.
