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Kontakt

Telefon: +43 2942 28175
Email: service@schienertechnik.net
Öffnungszeiten:
MO-DO 8-16 Uhr
FR 8-12 Uhr

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    Ersatzteilverkauf

    Wenn Sie Ihr Gerät selbst reparieren möchten finden Sie bei uns Ihr benötigtes Ersatzteil….
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    Unsere Leistungen

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    Über uns

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AGB und Garantiehinweise

Nicht von der Garantie abgedeckte Reparaturen

  • Für von der schiener technik gmbh ausgeführte Reparaturen im Rahmen der Garantie der betreuten Markenhersteller finden die jeweils gültigen Garantiebedingungen der jeweiligen Marken Anwendung, die jedem Gerät beiliegen. Sollte eine Reparatur während der Garantiezeit, aus in diesen Garantiebedingungen ersichtlichen Punkten, kostenpflichtig sein, so ist der Beauftrager des Kundendiensteinsatzes auch der Zahlungspflichtige.
  • Reparaturen, die nicht in den Garantiebedingungen des Gerätes abgedeckt sind, sind daher vom Kunden selbst zu bezahlen.

Auftragsgrundlagen und Vertragsgrundlagen

  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der schiener technik gmbh mit Firmensitz in A-2070 Retz, Fladnitzerweg 30, gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die die schiener technik gmbh gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt) erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von der schiener technik gmbh angenommenen Auftrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Katalogen, Prospekten, etc., enthaltene Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich die schiener technik gmbh diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat. Nur unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen schließt die schiener technik gmbh Verträge ab bzw. nimmt die schiener technik gmbh Aufträge an.
  • Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen und Ergänzungen des durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgesetzten Vertragsinhaltes bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit.
  • Änderungen der AGB können von der schiener technik gmbh vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuellen AGB werden auf der Website der schiener technik gmbh unter http://www.schienertechnik.net/ unter dem Punkt ‘AGB’ kundgemacht. Eine direkte Mitteilung über die Änderung der AGB kann auf schriftlichem Weg oder per E-Mail erfolgen.
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte.
  • Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn die schiener technik gmbh nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.
  • Die schiener technik gmbh ist berechtigt, ohne Benachrichtigung des Kunden Veränderungen des Dienstes und der technischen Umgebung vorzunehmen, sofern die Qualität des Dienstes dadurch nicht beeinträchtigt wird oder dies dem technischen Fortschritt Rechnung trägt und damit eine Verbesserung des Dienstes bedeutet.
  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die schiener technik gmbh auch vertragsrelevante Informationen (beispielsweise Änderungen der AGB) dem Kunden per Email zukommen lässt. Der Kunde ist daher verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktinformationen insbesondere seiner Kontakt-Email-Adresse der schiener technik gmbh unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden oder Nachteile, welche aus der Verletzung dieser Informationspflicht des Kunden gegenüber der schiener technik gmbh entstehen, haftet die schiener technik gmbh nicht.
  • Werden kostenfreie Leistungen erbracht, so besteht kein Anspruch auf deren weitere Bereitstellung. Die schiener technik gmbh hat das Recht, diese Leistungen jederzeit und ohne Ankündigung einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus ein Schadenersatz-, Minderungs- oder Erstattungsanspruch zusteht.
  • In Ergänzung zu den allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der schiener technik gmbh gelten subsidiär die allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils geltenden Fassung.
  • Für den Fall, dass die Leistungen der schiener technik gmbh durch einen Vertreter des Kunden oder einen Wiederverkäufer beantragt werden, hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der schiener technik gmbh wirksam gegenüber dem Kunden vereinbart werden. Erfolgt die Beantragung einer Dienstleistung durch einen Vertreter oder Wiederverkäufer, so wird die Verantwortlichkeit des Kunden dadurch nicht berührt. Der Vertreter oder Wiederverkäufer hat den Kunden über alle Bekanntmachungen und Verfahren im Zusammenhang mit der Dienstleistung zu informieren und die erforderlichen Maßnahmen im Namen des Kunden vorzunehmen.

Preise und Zahlung

  • Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Anbot oder Bestellformular zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angeführten Preise.
  • Die Entgelte setzen sich insbesondere aus TK-Leitungskosten, Zusammenschaltungskosten, Energiekosten, Personalkosten, Raumkosten, Gebühren und Steuern zusammen. Die schiener technik gmbh behält sich bei einer Änderung dieser für die Kalkulation relevanten Kosten eine Änderung des Entgelts vor. Weiters behält sich die schiener technik gmbh ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Abfrage von bei der schiener technik gmbh liegenden WWW-Seiten des Kunden oder zu ungewöhnlich hohen Datentransfers bei unlimitierten Zugängen des Kunden kommt. Die schiener technik gmbh wird dem Kunden die Preisänderung bekanntgeben; der Kunde kann diesfalls binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisänderung die Vertragsauflösung erklären, ansonsten gilt die Preisänderung als vereinbart. Im Falle der Vertragsauflösung durch den Kunden gilt Pkt 3.4.
  • Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im vorhinein, laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im nachhinein, verrechnet werden.
  • Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist. Widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung gehen zu Lasten des Kunden. Die schiener technik gmbh kann diesfalls Verzugszinsen gemäß Pkt. 2.7 zusätzlich verrechnen.
  • Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der schiener technik gmbh und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von der schiener technik gmbh nicht anerkannter Forderungen des Kunden, ist ausgeschlossen.
  • Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie allfällige weitere Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.
  • Bei Zahlungsverzug ist die schiener technik gmbh berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie bankübliche Verzugszinsen bis zu einer Höhe von 15% p.a. zusätzlich zu verrechnen.
  • Darüberhinaus ist die schiener technik gmbh bei Zahlungsverzug berechtigt, seine Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Dadurch wird der Auftraggeber jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung auflaufenden Beträge.
  • Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die schiener technik gmbh berechtigt, die Domain des Kunden zu löschen.
  • Sofern der Kunde vorzeitig die Domain auf einen anderen Provider überträgt oder das Vertragsverhältnis aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen beendigt wird, findet keine Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen statt.

Vertragsdauer und Kündigung

  • Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf den in der Bestellung bzw. Rechnung angegebenen Verrechnungszeitraum abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird.
  • Die schiener technik gmbh ist zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm zuzurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Kunde
    • in Zahlungsverzug gerät und trotz Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Diensteunterbrechung oder Vertragsauflösung seinen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt.
    • seine Verpflichtungen gem. Pkt 6.1) bis 6.4) verletzt;
    • trotz Aufforderung von Seiten der schiener technik gmbh störende oder nicht zugelassende Einrichtungen nicht unverzüglich entfernt;
    • die “Netiquette” nicht einhält;
    • in Insolvenz gerät oder zu geraten droht ;
    • bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis die schiener technik gmbh vom Abschluß des Vertrages abgehalten hätte;
    • eine ungewöhnlich hohe Abfrage von bei der schiener technik gmbh liegenden WWW-Seiten des Kunden oder ungewöhnlich hohe Datentransfers bei unlimitierten Zugängen des Kunden zulässt.

    Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung, und Dienstunterbrechung oder -abschaltung liegt im freien Ermessen der schiener technik gmbh.

  • Bei einer Vertragsauflösung, Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung, aus einem Grund, der der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, bleibt der Anspruch der schiener technik gmbh auf das Honorar für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.
  • Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grunde immer die schiener technik gmbh zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Die schiener technik gmbh ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche der schiener technik gmbh gegenüber ableiten, zumal § 95 (1) TKG die Speicherung von Inhaltsdaten nur kurzfristig erlaubt, sofern dies aus technischen Gründen erforderlich ist.

Datenschutz

  • Die schiener technik gmbh wird aufgrund § 87 (3) und § 92 (1) des Telekommunikationsgesetzes (TKG) an personenbezogenen Stammdaten des Kundens und Teilnehmers speichern: akademischer Grad, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, e-mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Branche, Berufsbezeichnung, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses, außerdem automationsunterstützt verarbeiten und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen durch die schiener technik gmbh nötig ist. Gemäß § 96 TKG kann die schiener technik gmbh ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse, e-mail-Adresse, admin- zone- technical- und billing- (verrechnungs-) Kontaktinformationen und Internet-Adresse (Domainname) erstellen. Die schiener technik gmbh ist berechtigt, diese Daten in einer WHOIS-Datenbank zu speichern und zu veröffentlichen. Der Kunde gestattet der schiener technik gmbh darüberhinaus die Aufnahme seiner Namen bzw. Firma in eine Referenzliste. Die schiener technik gmbh wird personenbezogene Vermittlungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source und Destination-IP, sämtliche andere Logfiles im Rahmen des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 87 (3) und § 93 (2) TKG für und bis zur Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine access-Statistik führen.
  • Die schiener technik gmbh und ihre Mitarbeiter unterliegen dem Fernmeldegeheimnis gem. § 88 TKG und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden.
  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die schiener technik gmbh nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Kunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Kunde solche Daten innerhalb von 1 Monat nicht ab, so kann die schiener technik gmbh keine Gewähr für die weitere Abrufbarkeit übernehmen. Der Kunde hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen.
  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die schiener technik gmbh gem. § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die schiener technik gmbh gem § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet sein kann. Handlungen der schiener technik gmbh aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus.

Datensicherheit

  • Die schiener technik gmbh hat alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei der schiener technik gmbh gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet die schiener technik gmbh dem Kunde gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Besondere Verpflichtungen des Kunden

  • Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF., das Verbotsgesetz vom 8. 5. 1945 StGBl. idgF. und die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber der schiener technik gmbh die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, die schiener technik gmbh vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachter Inhalte zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB). Wird die schiener technik gmbh entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Kunde – außer im Fall groben Verschuldens der schiener technik gmbh den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
  • Ebenso verpflichtet sich der Kunde, den Zugang zum Internet Personen unter 18 Jahren nicht, oder nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren.
  • Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. 1997, in der geltenden Fassung und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen.
  • Der Kunde verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise so zu gebrauchen, dass sie zur Beeinträchtigung Dritter führt, oder für die schiener technik gmbh oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend sind. Verboten sind demnach insbesondere unerbetenes Werben und Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer; ferner wenn der Kunde einen im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist oder Einzelplatz-Wählleitungsaccounts (PPP-Verbindungen) mehrfach nutzen lässt und/oder diese einen überproportionalen Datentransfer aufweisen. Der Kunde verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, die schiener technik gmbh unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die schiener technik gmbh keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich die schiener technik gmbh anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Wird der schiener technik gmbh Spamming durch Kunden anderer Provider bekannt, so kann er berechtigt und zum Schutz der eigenen Kunden verpflichtet sein, den Datentransfer zu Kunden anderer Provider vorübergehend zur Gänze zu unterbinden.
  • Schäden, die der schiener technik gmbh durch ungewöhnlich hohe Abfrage von bei der schiener technik gmbh liegenden WWW-Seiten des Kunden oder durch ungewöhnlich hohe Datentransfers bei unlimitierten Zugängen des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu ersetzen.

Nutzung fremder Software

  • Bei Abruf lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenzbestimmungen einzusehen und genauestens einzuhalten.
  • Für vom Kunden abgerufene Software, die als “Public Domain” oder als “Shareware” qualifiziert ist und die von der schiener technik gmbh nicht erstellt wurde, kann keinerlei Gewähr übernommen werden. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen.
  • Jedenfalls hält der Kunde die schiener technik gmbh vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen des Kunden zur Gänze schad- und klaglos.

Lieferung und Erstellung von Software

  • Bei individuell von der schiener technik gmbh erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei der schiener technik gmbh, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist.
  • Die schiener technik gmbh übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software.
    • allen Anforderungen des Kunden entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden;
    • mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet;
    • weiters dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
  • Bei jedem Erwerb der schiener technik gmbh gilt Pkt 7. entsprechend.
  • Werden von der schiener technik gmbh gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, der der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Dies gilt auch hinsichtlich kombinierter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen. All dies gilt nicht, falls unteilbare Leistungen iSv § 918 Abs 2 ABGB vorliegen.

Besondere Bestimmungen für Firewalls

  • Bei Firewalls, die von der schiener technik gmbh aufgestellt, betrieben oder überprüft wurden, hat dieser mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vorzugehen, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass absolute Sicherheit (100 %) und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gegeben ist.
  • Die Haftung der schiener technik gmbh für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist deshalb ausgeschlossen.

Lieferung von Hardware

  • Gelieferte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum der schiener technik gmbh.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt höchstens 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunde die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin der schiener technik gmbh den Mangel angezeigt hat.
  • Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen der schiener technik gmbh entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.
  • Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht durch die schiener technik gmbh zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des der schiener technik gmbh nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 25 % des vereinbarten Nettoentgelts als vereinbart. Das Recht auf Geltendmachung übersteigenden Schadenersatzes durch die schiener technik gmbh bleibt unberührt. Bei Unternehmergeschäften ist das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen.
  • Die vereinbarten Preise gelten ab Lager der schiener technik gmbh, ausschließlich Verpackung und Verladung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese, sowie eine von der schiener technik gmbh gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet.
  • Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt hat. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
  • Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von der schiener technik gmbh bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von der schiener technik gmbh angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden bestelltes Material zurückzuführen sind. Die schiener technik gmbh haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

Bestimmungen bei Internetdienstleistungen

  • Die schiener technik gmbh betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Die ständige Verfügbarkeit der Übertragungswege und daher der davon abhängigen Dienstleistungen der schiener technik gmbh kann nicht zugesichert werden und entzieht sich dem Einflussbereich der schiener technik gmbh. IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeit. Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in Netzen Dritter haben, ist ausgeschlossen. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy). Die schiener technik gmbh behält sich weiters Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor; bei Verbrauchern sind Einschränkungen nur zulässig, sofern sie ihnen zumutbar sind, sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen der schiener technik gmbh unabhängig sind. Bei höherer Gewalt, Krieg, Streiks, Einbruch, Erfüllung behördlicher Verpflichtungen, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Ausfällen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen. Die schiener technik gmbh haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihm verschuldet wurden. Im übrigen gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern bleiben unberührt. Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt.
  • Die schiener technik gmbh haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch die vertraglichen Dienste der schiener technik gmbh zugänglich sind, und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang über einen Link von der Einstiegsseite der schiener technik gmbh erfolgt.
  • Die Haftung der schiener technik gmbh für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen.
  • Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der schiener technik gmbh.
  • Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, gilt bei Bezug von Netzwerkdiensten oder Value Added Services der Zugang zu diesen Diensten am örtlich nächstliegenden Point of Presence als vereinbart.
  • In Nutzungsverträgen für Netzdienste gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit, als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunde oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.
  • In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence, die am Standort des Vertragspartners anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Vertragspartner am Point of Presence von der schiener technik gmbh beigestellt werden. Jedenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss am Point of Presence erreicht werden.

Bestimmungen bei Domainregistrierung

  • Die schiener technik gmbh registriert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist.
  • Die schiener technik gmbh ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird die schiener technik gmbh diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten. Da möglicherweise bei einer Domain Rechte Dritter bestehen können, kann die schiener technik gmbh keine Gewähr für den Fortbestand der Domain übernehmen.
  • Für den Fall, dass die Domain durch einen Vertreter des Kunden oder einen Wiederverkäufer beantragt wird, hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der schiener technik gmbh wirksam gegenüber dem Kunden vereinbart werden. Erfolgt die Beantragung einer Domain durch einen Vertreter oder Wiederverkäufer, so wird die Verantwortlichkeit des Kunden dadurch nicht berührt. Der Vertreter oder Wiederverkäufer hat den Kunden über alle Bekanntmachungen und Verfahren im Zusammenhang mit der Domain zu informieren und die erforderlichen Maßnahmen im Namen des Kunden vorzunehmen. Für Schäden oder Nachteile, die durch die Missachtung der Informationspflicht des Vertreters des Kunden oder des Wiederverkäufers gegenüber dem Kunden entstehen, haftet die schiener technik gmbh nicht.
  • Die schiener technik gmbh übernimmt keine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domainnamen. Beantragt der Kunde mehrere Domains und ist eine Registrierung aller Domains nicht möglich, so ist die schiener technik gmbh zur Teillieferung berechtigt.

Sonstige Bestimmungen

  • Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.
  • Soweit vorstehend keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, wird für sämtliche Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag die örtliche Zuständigkeit des am Sitz der schiener technik gmbh sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.
  • Die schiener technik gmbh ist ermächtigt, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Für Verbrauchergeschäfte gilt: Die schiener technik gmbh ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
  • Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.
  • Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.